Der Stadtrat hat erlassen:
Grundwasserschutzzone Grundwasserfassung Mooswies
- Schutzzonenreglement
- Schutzzonenplan
- hydrogeologischer Schutzzonenbericht
Der Schutzzonenplan und die zugehörigen Vorschriften regeln die Grundwasserschutzzone um die Grundwasserfassung Mooswies.
Der Schutzzonenplan und die zugehörigen Vorschriften liegen während 30 Tagen, d.h. vom 08. Juni bis 07. Juli 2026 in der Schalterhalle des Rathauses Gossau öffentlich auf und sind auch einsehbar auf www.stadtgossau.ch/mooswies.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Einsprachen sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.