Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
für:
S-2608380.1
Transformatorenstation Energiezentrale C7 (TS21)
- Erstellen einer neuen TS integriert in einem bestehenden Gebäude
- Ersetzt: S-0135418
Koordinaten: 2737974/ 1253049
S-0096645.4
Migros Verteilzentrum Ostschweiz
- Energiezentrale C2 (TS88) (im Gebäude C, Trafoauswechslung)
- Ersatz der Transformatoren
Koordinaten: 2737951/ 1252997
S-2619548.1
Transformatorenstation Migros Verteilzentrum Ostschweiz
Energiezentrale Aussen (TS149 Aussen)
- Neubau der TS auf der Parzelle 3667 in der Gemeinde Gossau SG
Koordinaten: 2737875/ 1252904
L-2619624.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen
TS88 Migros 2 BZGW (Geschoss C2)
und TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7)
- Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Rohranlage
Koordinaten: von 2737974/ 1253049 nach 2737974/ 1253049
L-2619630.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen
TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7) und TS149 Migros 8 Westareal (Aussen)
- Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Rohranlage
Koordinaten: von 2737974/ 1253049 nach 2737974/ 1253049
L-2619639.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstatione
TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7) und
Provisorium, bis TS88 C2 saniert wurde.
- Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Kanal
Koordinaten: von 2737974/ 1253049 nach 2737974/ 1253049
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
ATP architekten ingenieure Zürich AG
Hardturmstrasse 101
8005 Zürich
im Namen von
Genossenschaft Migros Ostschweiz
Industriestrasse 47
9202 Gossau SG
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 17. August 2026 bis zum 15. September 2026 in der Stadtverwaltung Gossau, Rathaus, Büro Nr. 201, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
- Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/7576/886b7bcb02 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.v
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf