Der Stadtrat hat den
Gemeindestrassenplan
Fuss-, Wander- und Velowegnetzplan
erlassen. Gemäss Art. 39 ff Strassengesetz werden die Pläne öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 1. Juni bis 30. Juni 2026 im Foyer Rathaus Gossau öffentlich auf (Dienstag Vormittag und Freitag Nachmittag geschlossen). Die Pläne sind während dieser Frist auch digital einsehbar unter www.stadtgossau.ch/gemeindestrassenplan. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Während der Auflagefrist kann gegen den Gemeindestrassenplan beim Stadtrat 9201 Gossau schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 46 Strassengesetz und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist zu unterzeichnen.