Der Stadtrat hat den
Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement)
verabschiedet. Gemäss Art. 41 Planungs- und Baugesetz wird der Rahmennutzungsplan (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) öffentlich aufgelegt. Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
- Baureglement
- Zonenplan Nord
- Zonenplan Süd
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 1. Juni bis 30. Juni 2026 im Foyer Rathaus Gossau öffentlich auf (Dienstag Vormittag und Freitag Nachmittag geschlossen). Diese sind während dieser Frist auch digital einsehbar unter www.rahmennutzungsplan.stadtgossau.ch. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Während der Auflagefrist kann gegen das Baureglement und den Zonenplan beim Stadtrat 9201 Gossau schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 41 Abs. 1 PBG in Verbindung mit Art. 153 Abs. 1 und 3 PBG). Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 Abs. 2 PBG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist zu unterzeichnen (Art. 153 Abs. 1 und Abs. 3 PBG).