Wohnadresse nicht bekannt
früher wohnhaft Bettenstrasse 25, 9212 Arnegg
Das Kreisgericht St. Gallen hat mit Entscheid vom 11. Mai 2026 (Geschäfts-Nr. SZ.2026.49-FS/SG3ZE-BBO) Jannis Robinson (Gesuchsgegner) befohlen, die 4.5 Zimmer-Wohnung sowie die Garage / den Abstellplatz Nr. 20 an der Bettenstrasse 25, 9212 Arnegg, sofort zu räumen und zu verlassen und der Gesuchstellerin samt Schlüsseln ordnungsgemäss zurückzugeben.
Da diese Räumung nicht vollständig befolgt wurde, erfolgt auf Antrag der Gesuchstellerin durch die Stadt Gossau der Vollzug der Vollstreckung am Donnerstag, 28. Mai 2026 um 14.00 Uhr.
Die Anwesenheit der Gesuchstellerin und des Gesuchgegners, oder einer bevollmächtigten Vertretung, ist notwendig.
Wir fordern Sie auf, das Mietobjekt bis spätestens zum genannten Termin vollständig zu räumen, zu reinigen und zu verlassen und der Gesuchstellerin inklusive aller Schlüssel ordnungsgemäss zu übergeben. Ist das Mietobjekt bis zum oben genannten Termin nicht geräumt, ist die Gesuchstellerin berechtigt, den Schlosszylinder unverzüglich auszuwechseln oder auswechseln zu lassen. Sämtliches Mobiliar und sämtliche Gegenstände können durch die Gesuchstellerin aus dem Mietobjekt entfernt werden und sind während zwei Wochen ab Vollzug der Ausweisung einzulagern. Die Möbel und Gegenstände können von Ihnen nach
vorgängiger Absprache mit mit der Stadt Gossau innerhalb dieser Frist abgeholt werden. Sämtliche Gegenstände, die sich noch in den Mieträumlichkeiten befinden, werden entsorgt oder verwertet. Ein allfälliger Verwertungserlös wird vorab für die von der Gesuchstellerin vorgeschossenen Vollzugskosten der Ausweisung, die Kosten für den Abtransport und die Einlagerungs- und allfällige Verwertungs- und Entsorgungskosten herangezogen. Dem Gesuchsgegner wird der Verwertungserlös ausgehändigt, soweit er die hier genannten Kosten übersteigt.