Schuldner
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau SG
Gläubiger
Kanton St. Gallen, Politische Gemeinde Gossau
9201 Gossau SG
Stadt Gossau Steuern
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001287 vom 06.03.2026
Forderungen
CHF 5’206.20 nebst Zins zu 4 % seit 06.03.2026
Kantons- und Gemeindesteuer 2024
CHF 87.95 Verzugszins bis 05.03.2026
CHF 50.00 Umtriebsentschädigung
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Siehe Forderung
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau SG
Gläubiger
Kanton St. Gallen, Politische Gemeinde Gossau
9201 Gossau SG
Stadt Gossau Steuern
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001287 vom 06.03.2026
Forderungen
CHF 5’206.20 nebst Zins zu 4 % seit 06.03.2026
Kantons- und Gemeindesteuer 2024
CHF 87.95 Verzugszins bis 05.03.2026
CHF 50.00 Umtriebsentschädigung
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Siehe Forderung
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG