Schuldner
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau
Gläubiger
DHL Express (Schweiz) AG
CHE-105.901.000
St.Jakobs-Str. 222
4052 Basel
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005433 vom 02.10.2025
Forderungen
CHF 34.95 nebst Zins zu 5.00 % seit 02.10.2025
13751905, Rechnung vom 20.05.2025, DBX1680559
CHF 0.35 Zins
CHF 45.50 Diverse Auslagen
CHF 54.00 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau
Gläubiger
DHL Express (Schweiz) AG
CHE-105.901.000
St.Jakobs-Str. 222
4052 Basel
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005433 vom 02.10.2025
Forderungen
CHF 34.95 nebst Zins zu 5.00 % seit 02.10.2025
13751905, Rechnung vom 20.05.2025, DBX1680559
CHF 0.35 Zins
CHF 45.50 Diverse Auslagen
CHF 54.00 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG