Schuldner
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau SG
Gläubiger
World of Games GmbH
CHE-107.635.016
Schinhuetweg 3
5035 Unterentfelden
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25006368 vom 19.11.2025
Forderungen
CHF 34.90 Warenlieferung vom 30.07.2025, Rechnungsnummer 25117022
CHF 20 Mahnspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderung
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Manuela Keller
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau SG
Gläubiger
World of Games GmbH
CHE-107.635.016
Schinhuetweg 3
5035 Unterentfelden
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25006368 vom 19.11.2025
Forderungen
CHF 34.90 Warenlieferung vom 30.07.2025, Rechnungsnummer 25117022
CHF 20 Mahnspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderung
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG