Schuldner
Keller Manuela
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau
Gläubiger
Kanton St. Gallen
CHE-107.271.285
9201 Gossau
Stadt Gossau Steuern
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001214 vom 05.03.2026
Forderungen
CHF 352.50 nebst Zins zu 4 % seit 06.03.2026
Direkte Bundessteuer 2024
CHF 6.40 Verzugszins bis 05.03.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Keller Manuela
Heimatort: Diepoldsau-Schmitter (SG)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 03.06.1985
Oberdorfstrasse 10
9200 Gossau
Gläubiger
Kanton St. Gallen
CHE-107.271.285
9201 Gossau
Stadt Gossau Steuern
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26001214 vom 05.03.2026
Forderungen
CHF 352.50 nebst Zins zu 4 % seit 06.03.2026
Direkte Bundessteuer 2024
CHF 6.40 Verzugszins bis 05.03.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG