Der Stadtrat hat am 22. Januar 2026 folgende Plan-Aufhebung beschlossen:

  • Überbauungsplan Sonnenbühl-Aathal-Hofegg; Aufhebung

Für den aufzuhebenden Plan wird nun das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Unterlagen hängen während 30 Tagen, d. h. vom 3. März bis 1. April 2026, in der Schalterhalle des Rathauses öffentlich auf und sind auch einsehbar auf www.stadtgossau.ch/aufhebungüberbauungsplan.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Einsprache ist an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.