Schuldner
David Zbinden
Heimatort: Rüschegg (BE)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 27.07.1997
unbekannt
9200 Gossau SG
Gläubiger
Kanton Thurgau
Generalstaatsanwaltschaft Frauenfeld
Maurerstrasse 8
8510 Frauenfeld Kant. Verwaltung
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000178 vom 12.01.2026
Forderungen
CHF 4'572.00 Strafbefehl vom 23.07.2025 (SUV_F.2025.1017), inkl. Fr. 50.00 Inkassospesen (in erwähntem Betrag bereits enthalten)
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
David Zbinden
Heimatort: Rüschegg (BE)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 27.07.1997
unbekannt
9200 Gossau SG
Gläubiger
Kanton Thurgau
Generalstaatsanwaltschaft Frauenfeld
Maurerstrasse 8
8510 Frauenfeld Kant. Verwaltung
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000178 vom 12.01.2026
Forderungen
CHF 4'572.00 Strafbefehl vom 23.07.2025 (SUV_F.2025.1017), inkl. Fr. 50.00 Inkassospesen (in erwähntem Betrag bereits enthalten)
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG