Schuldner
David Zbinden
Heimatort: Rüschegg (BE)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 27.07.1997
unbekannt
9200 Gossau SG
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
Forderungsmanagement und Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25006946 vom 16.12.2025
Forderungen
CHF 1'106.80 nebst Zins zu 5 % seit 13.12.2025
Reisen ohne gültigen Fahrausweis. 12.11.2025
CHF 240 Mahnspesen
CHF 19.10 Zins bis 12.12.2025
CHF 40 Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
David Zbinden
Heimatort: Rüschegg (BE)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 27.07.1997
unbekannt
9200 Gossau SG
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
Forderungsmanagement und Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25006946 vom 16.12.2025
Forderungen
CHF 1'106.80 nebst Zins zu 5 % seit 13.12.2025
Reisen ohne gültigen Fahrausweis. 12.11.2025
CHF 240 Mahnspesen
CHF 19.10 Zins bis 12.12.2025
CHF 40 Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG