Der Stadtrat hat folgenden Erlass beschlossen:

Sondernutzungsplan Hafnersbergbach;
Festlegung Gewässerraum Bereich Industriestrasse

Die wesentlichen Unterlagen hängen während 30 Tagen, d. h. vom 19.01.2026 bis 17.02.2026, in der Schalterhalle des Rathauses öffentlich auf und sind auch einsehbar auf www.stadtgossau.ch/hafnersbergbach.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.