Schuldner
Ching-Chung Nef
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.12.1972
Wohnadresse nicht bekannt


Gläubiger
Kanton St. Gallen

Stadt Gossau Steuer
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau

Schuldbetreibung/en Nr. 25005025 vom 08.09.2025

Forderungen
CHF 14'200.00 nebst Zins zu 4.5 % seit 01.01.2025
Arrestprosequierung Nr. 25004903 vom 01.09.2025, Sicherstellungsverfügung vom 29.08.2025; per 01.09.2025 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert, gilt für alle nachfolgend aufgeführten Positionen (1-3):
Direkte Bundessteuer 2023, vorläufige Rechnung vom 06.06.2024

CHF 276.85 angefallene Verzugszinsen für die Direkte Bundessteuer 2023

CHF 11'800.00 nebst Zins zu 4.5 % seit 01.01.2025
Direkte Bundessteuer 2024, vorläufige Rechnung vom 24.06.2025

Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten

Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Gestützt auf das Arrestverfahren 25004903 wurde in Abwesenheit
des Schuldners am 15.10.2025, 08:30 Uhr die Pfändung vollzogen.
Es wird gepfändet:
Liegenschaft Nr. 3357, Plan Nr. 188, Gossau
Gesamtfläche 192m2, Gebäude (58 m2), Strasse/Weg (7 m2), Gartenanlage (127 m2)
Einfamilienhaus Vers. Nr. 3253, Herisauerstrasse 106a, 9200 Gossau SG (58 m2)
Mutationsnr. LS003160, 25.08.2015 Beleg 706
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug.
Schätzungswert: CHF 545'000
Die Schätzung vom 29.09.2025 ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht ein Inhaberpapierschuldbrief im 1. Rang in Höhe von Fr. 800'000.00, zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wer der Inhaber des Papierschuldbriefes ist.
Beim betreibungsamtlichen Schätzungswert handelt es sich nicht um den eigentlichen Verkehrswert der Sache zum Zeitpunkt des Pfändungsvollzuges, sondern um den Wert, welcher erfahrungsgemäss bei einer öffentlichen Versteigerung erzielt werden kann. Bei der Bemessung dieses Wertes sind die mutmasslichen Auslagen, welche im
Zusammenhang mit der Verwertung anfallen, mitzuberücksichtigen.
Die vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Pfändungsurkunde (Art. 114 SchKG) an den Schuldner. Eine allfällige Beschwerde ist innert 10 Tagen seit der
Publikation bei der unteren Aufsichtsbehörde für das Betreibungswesen, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9000 St. Gallen einzureichen.

Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG