Schuldner
Ching-Chung Nef
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.12.1972
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Gebäudeversicherung St. Gallen
Davidstrasse 37, 9001 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005790 vom 22.10.2025
Forderungen
CHF 143.45 nebst Zins zu 5 % seit 18.08.2025
Prämienrechnung Nr. 3366424.88 vom 10.06.2025
CHF 10.00 Einzugsspesen (Art. 41 Abs. 3VzGVG)
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämienrechnung Nr. 3366424.88 vom 10.06.2025 und Einzugsspesen (Art. 41 Abs. 3VzGVG)
Betrifft Vers.Nr. 88.03253, Parz.Nr. 3357, Herisauerstrasse 106a in 9200 Gossau SG
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG
Ching-Chung Nef
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.12.1972
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Gebäudeversicherung St. Gallen
Davidstrasse 37, 9001 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005790 vom 22.10.2025
Forderungen
CHF 143.45 nebst Zins zu 5 % seit 18.08.2025
Prämienrechnung Nr. 3366424.88 vom 10.06.2025
CHF 10.00 Einzugsspesen (Art. 41 Abs. 3VzGVG)
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Prämienrechnung Nr. 3366424.88 vom 10.06.2025 und Einzugsspesen (Art. 41 Abs. 3VzGVG)
Betrifft Vers.Nr. 88.03253, Parz.Nr. 3357, Herisauerstrasse 106a in 9200 Gossau SG
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Gossau
Bahnhofstrasse 25
9200 Gossau SG