Der Sondernutzungsplan Lärchensteig und Strassenprojekt Lärchensteig und Arvenweg werden nach Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) und Art. 33bis des kantonalen Strassengeset-zes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.
Die umfangreichen Projektunterlagen sind auf www.mitwirken.stadtgossau.ch/laerchensteig einsehbar. Während der Mitwirkung vom 3. November bis 2. Dezember 2025 können der Stadtentwicklung Gossau Stellungnahmen über diese Plattform eingereicht werden. Die Unterlagen sind auch im Foyer Rathaus, Bahnhofstrasse 25 einsehbar.