Der Stadtrat Gossau hat folgende Geschäfte zur öffentlichen Auflage beschlossen:
- Sondernutzungsplan Lärchensteig
- Erschliessungsprojekt Lärchensteig und Arvenweg
- Änderung Schutzverordnung Teil Lärchensteig
Die wesentlichen Unterlagen hängen während 30 Tagen, d.h. vom 26. Oktober bis 24. November 2026, in der Schalterhalle des Rathauses öffentlich auf. Die vollständigen Unterlagen sind einsehbar auf www.stadtgossau.ch/laerchensteig.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann gegen die erlassenen Planungsinstrumente während der Auflagefrist beim Stadtrat Gossau, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, schriftlich begründet Einsprache erheben.